Allgemeine Reisebedingungen von KOLIBRI-REISEN

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Kolibri-Reisen (Inhaberin: Stefan Amann - Jörg Haferkorn - Joachim Loritz GbR) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Kolibri-Reisen zustande. Kolibri-Reisen bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übermittelt den Sicherungsschein.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von Kolibri-Reisen vor, an das Kolibri-Reisen für 10 Tage gebunden ist.
Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande.

2. Zahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig und zu zahlen.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Kolibri-Reisen eingegangen sein.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Kolibri-Reisen.

3. Leistungen

Umfang und Art der von Kolibri-Reisen vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters.
Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Kolibri-Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

4.1 Kolibri-Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert,
wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Kolibri-Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Auf die Verpflichtung von Kolibri-Reisen zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Kolibri-Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Kolibri-Reisen zu erstatten. Kolibri-Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 Kolibri-Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Kolibri-Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Kolibri-Reisen sie nicht einseitig vornehmen.
Kolibri-Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Kolibri-Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden.
Kann Kolibri-Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. Kolibri-Reisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Kolibri-Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 Kolibri-Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Kolibri-Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von Kolibri-Reisen nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Kolibri-Reisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Kolibri-Reisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.
Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kolibri-Reisen. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Kolibri-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat sie die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
  • ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
  • ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 45 %
  • ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • ab Nichtantritt 85 % des Reisepreises.

Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Kolibri-Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.2 Umbuchungen: Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann Kolibri-Reisen ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil Kolibri-Reisen dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, ist die Umbuchung kostenfrei.

5.3 Ersatzpersonen: Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Kolibri-Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Kolibri-Reisen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber Kolibri-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Kolibri-Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

5.4 Kolibri-Reisen kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

6. Rücktritt und Kündigung durch Kolibri-Reisen

6.1 Kolibri-Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und Kolibri-Reisen in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist von Kolibri-Reisen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Kolibri-Reisen kann auch vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Kolibri-Reisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

6.2 Tritt Kolibri-Reisen nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

6.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Kolibri-Reisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Kolibri-Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen.
Dabei behält Kolibri-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen.
Sofern Kolibri-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Kolibri-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Kolibri-Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Kolibri-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen.
Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Kolibri-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Kolibri-Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis;
Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Kolibri-Reisen auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde hat Kolibri-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Kolibri-Reisen mitgeteilten Zeit erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.

8.2 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Haftungsbeschränkung von Kolibri-Reisen

Die vertragliche Haftung von Kolibri-Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Kolibri-Reisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Kolibri-Reisen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Kolibri-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Kolibri-Reisen sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 Kolibri-Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Kolibri-Reisen hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

11.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

12. Anzeigefristen für Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Gepäckverzögerung

Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Kolibri-Reisen gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

13. Datenschutz

Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden informiert der Veranstalter den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@kolibri-reisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

Mit einer Nachricht an info@kolibri-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges, Hinweise

14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Kolibri-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstalter nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter

K O L I B R I - R E I S E N
Sautierstr. 45
79104 Freiburg

Tel. 0761 2925721
Email: info@kolibri-reisen.de

Internetseite: www.kolibri-reisen.de
Inhaber: Stefan Amann - Jörg Haferkorn - Joachim Loritz GbR

Geschäftsführer: Joachim Loritz, Jörg Haferkorn

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen

Haftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG, Postfach 920114, 51151 Köln

Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 14.1